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Aufstiegfortbildungen bei der wisoak

wisoak, tanja malkmus, bildungsmanagement

Welche Vorteile habe ich durch eine Aufstiegsfortbildung?

TM: Eine berufliche Fortbildung ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn Sie Ihre Fähigkeiten im erlernten Beruf ausbauen möchten. Sie qualifiziert Sie für höhere Positionen innerhalb Ihres Fachgebiets und kann den Weg zu Führungsrollen ebnen. Mit zusätzlichen Qualifikationen erhöht sich in der Regel auch das Gehalt, da Sie wertvollere Kenntnisse und Fähigkeiten mitbringen. Zusatzqualifikationen könnte Sie wettbewerbsfähiger machen und Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Darüber hinaus fördert eine Fortbildung wichtige Soft Skills wie Selbstbewusstsein, Selbstständigkeit und Problemlösungsfähigkeiten. Sie bietet zudem die Möglichkeit, Kontakte zu anderen Fachkräften und Experten zu knüpfen, was neue Perspektiven und berufliche Möglichkeiten eröffnet.

Welche Vorteile hat ein Unternehmen, wenn es sich Mitarbeitende fortbilden lässt?

TM: Gut ausgebildete Mitarbeiter könnten das Unternehmen dabei unterstützen, sich auf dem Markt besser zu positionieren und Wettbewerbsvorteile zu sichern. Die Aufstiegsfortbildung könnte zur Fachkräftesicherung und zur Steigerung der Innovationsfähigkeit von Unternehmen beitragen.

Welche Aufstiegsfortbildungen gibt es?

TM: Bei der wisoak in Bremen-Hastedt und Bremerhaven werden Aufstiegsfortbildungen mit IHK-Abschluss angeboten. Beispiele dafür sind: Wirtschaftsfachwirt:in, Fachwirt:in für Büro- und Projektorganisation, Personalfachkaufmann:frau, Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung, Immobilienfachwirt:in, Fachwirt:in im Gesundheits- und Sozialwesen, Industriemeister:in Fachrichtungen Metall, Mechatronik, Elektrotechnik, Logistikmeister:in, Aus- und Weiterbildungspädagog:in, Berufspädagog:in. Außerdem Fortbildungen mit Arbeitnehmerkammerabschluss wie beispielsweise Lohn- und Gehaltssachbearbeiter:in, Personalsachbearbeiter:in, Finanzbuchhalter:in, Zollmanager:in. Darüber hinaus gibt es Zertifikatslehrgänge, wie den Umwelt- und Energiemanager:in DIN EN ISO 14001/50001.

Werden Aufstiegsfortbildungen gefördert?

TM: Ja, es gibt verschiedene Förderoptionen. Berufliche Aufstiegsfortbildungen, die durch das Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) gefördert werden, stellen immer einen Aufbau auf einen höheren Berufsabschluss dar. Das können beispielsweise Meisterkurse oder andere auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitende Lehrgänge sein. Voraussetzung für das AFBG ist eine entsprechende berufliche Vorqualifikation. In allen Berufsbereichen sind Förderungen mit dem Aufstiegs-BAföG möglich, unabhängig von der Form der Fortbildung (Voll- oder Teilzeit). Es gibt keine Altersgrenze. Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten Teilnehmende einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren (bis maximal € 15.000,-). 50 Prozent der Förderung sind ein nicht zurückzahlbarer Zuschuss. Für den verbleibenden Teil von 50 Prozent erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Dieses kann, muss aber nicht in Anspruch genommen werden. Zudem werden den Teilnehmenden auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Für Existenzgründungen gibt es sogar einen Erlass von 100 %. Darüber hinaus kann die Aufstiegsfortbildungsprämie nach dem Bestehen der Prüfung beantragt werden. Die Prämie ist eine finanzielle Anerkennung in Höhe von € 4.000,-. Diese Leistung wird nicht auf das Aufstiegs-BAföG angerechnet und gilt aktuell noch bis zum 31.12.2027. Junge Berufstätige unter 25 Jahren, die ihre IHK-Abschlussprüfung besonders erfolgreich abgeschlossen haben, können bis zu € 8.100,- für berufliche Weiterbildung über das Weiterbildungsstipendium der IHK erhalten. Ein Eigenanteil von 10 % pro Maßnahme ist zu leisten. Mit der kostenlosen KammerCard der Arbeitnehmerkammer Bremen profitieren Sie von zahlreichen Kultur- und Bildungsangeboten im Land Bremen. Unter anderem erhalten Sie bei uns 10 % Rabatt auf alle unsere Kurse, Seminare und Weiterbildungen! Dieser Rabatt lässt sich mit anderen Fördermöglichkeiten kombinieren. Zudem können Sie Ihre BILDUNGSKOSTEN STEUERLICH GELTEND MACHEN. Ausgaben für eine berufliche Weiterbildung wie Kurs- und Prüfungsgebühren, nötige Arbeitsmittel sowie Fahrt- bzw. Reisekosten können sich die selbstzahlenden Teilnehmenden entweder vollständig oder in Teilen vom Finanzamt zurückholen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Präsenz- oder Online-Weiterbildung handelt.