Teilnahmebedingungen
Allgemeine Teilnahmebedingungen der Wirtschafts- und Sozialakademie der Arbeitnehmerkammer Bremen gGmbH
Gültig ab 01.07.2025
Für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen der Wirtschafts- und Sozialakademie der Arbeitnehmerkammer Bremen gGmbH (wisoak) gelten – soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist – die nachfolgenden Bestimmungen:
§ 1 Anmeldebestätigung, Teilnahmevertrag
(1) Mit der Bestätigung einer Anmeldung kommt ein Teilnahmevertrag zustande.
(2) Ein Rechtsanspruch auf die Bestätigung einer Anmeldung besteht nicht.
(3) Anmeldungen von Personen, die Mitglied der Arbeitnehmerkammer Bremen sind, werden bevorzugt vor Anmeldungen von nicht kammer-zugehörigen Anmeldern.
(4) Zeitliche und örtliche Änderungen gegenüber der Ankündigung sind vorbehalten. Die wisoak kann von dem Teilnahmevertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist bzw. durch Rücktritte nach § 4 Absatz 1 wieder unterschritten wird.
§ 2 Teilnahmepreis
(1) Die Teilnahmepreise ergeben sich aus der Ankündigung der Veranstaltung (Veranstaltungsplan, Teilnehmerunterlagen, Anmeldeformular) in Verbindung mit dem Teilnahmevertrag.
(2) Teilnahmepreise werden grundsätzlich zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung vollständig fällig. Die Zahlung erfolgt durch ein verbindliches SEPA-Lastschriftmandat oder durch jeweils fristgerechte Überweisung bzw. Zahlung in bar vor Ort.
(3) Wenn sich eine Bildungsveranstaltung über mehr als drei Monate erstreckt, kann Raten-zahlung vereinbart werden, wenn der/die Teilnehmer:in eine entsprechende Einzugs-ermächtigung für die Raten erteilt. Die wisoak kann die Gewährung der Ratenzahlung generell oder im Einzelfall von Bedingungen und der Einhaltung von Auflagen abhängig machen.
§ 3 Rücktrittsbestimmungen für Teilnehmer:innen
(1) Rücktrittserklärung
Der Rücktritt von einer Bildungsveranstaltung oder Prüfung vor deren Beginn muss in Textform erklärt werden, z. B. per E-Mail. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der wisoak.
(2) Rücktrittskosten
Bei einem Rücktritt gelten folgende Regelungen:
- Erfolgt die Abmeldung innerhalb von zwei Wochen nach der Anmeldung, entstehen keine Rücktrittskosten. Bei Bildungszeitseminaren nach dem Bremischen Weiterbildungsgesetz gilt hierfür eine Frist von vier Wochen.
- Erfolgt die Abmeldung später als zwei Wochen nach der Anmeldung bzw. bei Bildungszeitseminaren später als vier Wochen nach der Anmeldung, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % der ausgewiesenen Gebühren, höchstens jedoch 25,00 Euro, berechnet.
Darüber hinaus gelten folgende Rücktrittskosten:
- Bei Veranstaltungen mit mehr als 40 Unterrichtseinheiten (UE):
Erfolgt die Abmeldung vier Wochen oder weniger, aber mehr als 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung, sind 25 % des Teilnahmepreises zu entrichten. - Bei Veranstaltungen mit bis zu 40 Unterrichtseinheiten (UE):
Erfolgt die Abmeldung vier Wochen oder weniger, aber mehr als 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung, sind 50 % des Teilnahmepreises zu entrichten. - Bei einer Abmeldung 14 Tage oder weniger vor Beginn der Veranstaltung ist** der gesamte Teilnahmepreis zu entrichten.
Bei Fernbleiben ohne vorherigen Rücktritt in Textform ist ebenfalls der gesamte Teilnahmepreis zu entrichten.
(3) Ersatzteilnehmer:in und Nachweis eines geringeren Schadens
Wird eine fachlich und persönlich geeignete Ersatzperson benannt, die den Teilnahmeplatz übernimmt, entfällt die jeweilige Rücktrittspauschale. Die Entscheidung über die Eignung der Ersatzperson liegt bei der wisoak.
Dem:der Teilnehmer:in bleibt außerdem jederzeit der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist nur der nachgewiesene Schaden zu ersetzen.
(4) Abweichende Regelungen
Für einzelne Veranstaltungen können abweichende Rücktrittsbestimmungen gelten. Auf diese wird bei der Anmeldung ausdrücklich hingewiesen.
(5) Gesetzliche Rechte
Die vorstehenden Rücktrittsbestimmungen lassen die gesetzlichen Rechte der Teilnehmer:innen, insbesondere ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht von Verbraucher:innen, unberührt.
§ 4 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, die sich über Fernkommunikationsmittel (Brief, E-Mail) anmelden, steht nachgenanntes gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer gesetzlichen Informationspflichten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: wisoak gGmbH, Bertha-von-Suttner- Straße 17, 28207 Bremen, E-Mail: info@wisoak.de. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe der Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Das Widerrufsrecht erlischt ebenso vorzeitig, wenn die wisoak mit der Ausführung der Veranstaltung innerhalb der Widerrufsfrist mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung begonnen hat.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 5 Rücktritt durch die wisoak
(1) Erbringt die wisoak aus einem in ihren Risikobereich fallenden Grunde die gesamte Bildungsveranstaltung nicht, z. B. bei Dozentenausfall, Unterrichtsausfall, Nichterreichen der Teilnehmer:innenzahl etc., so entfällt die Verpflichtung zur Zahlung des Teilnahmepreises. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.
(2) Erbringt die wisoak aus einem in ihren Risikobereich fallenden Grunde einen Teil der Bildungsveranstaltung nicht, so verringert sich der Teilnahmepreis um den Betrag, der dem nicht erbrachten Teil entspricht. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.
(3) Absatz 2 gilt nicht, soweit der nicht erbrachte Teil der Bildungsveranstaltung durch anderweitige Mehrleistungen ausgeglichen wird sowie im Umfang von dem:der Teilnehmer:in eingeräumten Gebührenermäßigungen. Weiter gilt dies nicht für Ausfälle von Unterrichtsstunden infolge und nach Abschluss einer Prüfung sowie für Unterrichtsstundenausfälle, die ohne die vorgenannten Ausfälle 10 % der Gesamtunterrichtsstundenzahl nicht übersteigen. Allgemeine Teilnahmebedingungen 01.07.2025 GF
§ 6 Kündigungsrecht seitens des Teilnehmers / der Teilnehmerin bei laufenden Veranstaltungen
(1) Ein:e Teilnehmer:in kann seine:ihre weitere Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung, die sich über einen längeren Zeitraum als drei Monate erstreckt, unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(2) Im Falle der Kündigung durch den:die Teilnehmer:in wird der Teilnahmepreis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist berechnet. Dies gilt nicht für Veranstaltungen von kurzer Dauer wie Bildungszeiten und Wochenendkurse.
§ 7 Kündigungsrecht der wisoak bei laufenden Veranstaltungen
(1) Die wisoak kann den Teilnahmevertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, z. B. bei
- Überschreiten der Höchstfehlzeit oder
- Nichtzahlung fälliger Teilnehmerpreise oder Prüfungsgebühren oder
- mangelnden Leistungen der Teilnehmerin/des Teilnehmers
mit sofortiger Wirkung fristlos kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
2) Im Fall der Kündigung nach Absatz 1 verringert sich der Teilnahmepreis entsprechend § 4 und 5.
§ 8 Nutzung von Hotspots
Die wisoak ermöglicht den Teilnehmenden einen kostenlosen Hotspot. Hinsichtlich der Benutzung gelten die ›Nutzungsbedingungen und Haftungsausschluss HOTSPOT‹. Sie können den Service nur nutzen, wenn Sie sich ausdrücklich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden erklären. In jedem Fall sind die Teilnehmer:innen durch die Inanspruchnahme des Hotspots an die Nutzungsbedingungen und den Haftungsausschluss gebunden.
§ 9 Haftung
(1) Die wisoak haftet für von ihr verursachte Schäden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.
(2) Der:die Teilnehmer:in hat Personen- und Sachschäden unverzüglich schriftlich unter Angabe des Hergangs der wisoak zu melden.
§ 10 Erlass/Gutschein
(1) In Härtefällen (z. B. unverschuldetes Unglück) kann die wisoak auf schriftlichen Antrag entscheiden, den Teilnahmepreis entweder
- durch Gutschein ganz oder teilweise zu erstatten oder
- ganz oder teilweise zu erlassen.
(2) Der Gutschein gilt für die Dauer von einem Jahr.
(3) Der Antrag ist spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten seit Eintritt des Härtefalls zu stellen.
§ 11 Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung oder Nutzung von Teilnehmerdaten sind nach den gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen der Zweckbestimmung des Teilnahmevertrages unter Beachtung des Datenschutzes zulässig. Die Verarbeitung personenbezogener Daten folgt der EU-Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz. Nähere Erläuterungen zum Datenschutz finden Sie unter www.wisoak.de/impressum.
Bremen, 01.09.2026, Geschäftsführung