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Förderung für Arbeitssuchende

WEITERBILDUNGSFÖRDERUNG BESCHÄFTIGTER (WEITER.BILDUNG!)

Die ehemalige „WeGebAU-Förderung“ war zunächst eine Förderung für Geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer:innen in Unternehmen laut Qualifizierungschancengesetz. Gefördert werden Beschäftigte, die über keinen Berufsabschluss verfügen oder seit mindestens vier Jahren nicht mehr in ihrem erlernten Beruf arbeiten. Bei Geringqualifizierten wird auch anerkannt, wenn innerhalb des Unternehmens ein Berufsabschluss oder eine anschließende Teilqualifikation erlangt wird/wurde. Die Arbeitnehmer:innen erhalten für die Weiterbildung einen Bildungsgutschein. Die Arbeitsagentur trägt die Kosten anteilig oder komplett.

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BILDUNGSGUTSCHEIN DER AGENTUR FÜR ARBEIT

Der Bildungsgutschein unterstützt alle Menschen mit Förderbedarf – unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße. Die Agentur für Arbeit, die Rentenversicherung und das JobCenter Bremen-Bremerhaven fördern Arbeitnehmer:innen, bei denen die Weiterbildung notwendig ist. Mit beruflicher Weiterbildung sollen berufliche Kenntnisse erweitert und den technischen Entwicklungen angepasst werden. Ziel beruflicher Weiterbildung ist auch die Vermittlung eines beruflichen Abschlusses. Ein Bildungsgutschein kann nur nach vorheriger Beratung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ausgestellt werden. Ein Beratungstermin bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit ist notwendig.

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Bürgergeldbonus & Weiterbildungsgeld

Profitieren Sie von den monatlichen Bonuszahlungen.

Bürgergeldbonus: Wenn Sie Bürgergeld beziehen und an einer Weiterbildungs-Maßnahme teilnehemen, erhalten Sie seit dem 1. Januar 2023 zusätzlich zu Ihrem Regelbedarf eine monatliches Bonuszahlung in Höhe von 75 Euro.

Weiterbildungsgeld: Wenn Sie Bürgergeld beziehen und an einer Weiterbildungs-Maßnahme mit Abschluss teilnehemen, erhalten Sie ab dem 1. Juli 2023 zusätzlich zu Ihrem Regelbedarf ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro. Das Weiterbildungsgeld erhalten Sie auch dann ab dem 1. Juli 2023, wenn Sie Ihre Weiterbildung vor dem 1. Juli 2023 begonnen haben.

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