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Rund ums Bremer Weiterbildungsgesetz von 1996 (WBG)

Am 18.5. um 9:00 Uhr war es endlich soweit: Wir durften Angela Acerra von der Senatorin für Kinder und Bildung, Referat Weiterbildung, bei uns im Geschäftsbereichs-Forum begrüßen. Nachdem das Meeting aus diversen Gründen immer mal wieder vertagt wurde, haben wir uns in diesem Fall – wie es eben derzeitig üblich ist – online getroffen, und somit waren wir auch eine große Runde; Kolleg:innen aus der Verwaltung waren auch mit dabei. Das freute auch Frau Acerra, die uns und vor allem den noch nicht ganz so alten Hasen in der Weiterbildungsbranche allerlei Wissenswertes rund um die Förderung nach dem Bremer Weiterbildungsgesetz von 1996 (WBG) näher bringen wollte – und auf diese Weise eine ganze Menge Personen gleichzeitig erreichte. Man schlackert als Neuling schon mal mit den Ohren, was es dabei alles zu beachten gibt. Eine Reihe von Begriffen, über die man in diesem Kontext stolpert, wie z.B „Landeskinderregelung“, „Berechnungseinheiten“ oder „Level- Modell“, sind beileibe nicht selbsterklärend. Das klingt eher nach komplizierten Verwaltungsvorschriften – und das sind sie dann auch tatsächlich. Die Anwesenden lauschten aufmerksam den Ausführungen von Frau Acerra, der es, gut vorbereitet, fast mühelos gelang, den Verwaltungs- und Verfahrensdschungel für uns zu lichten.

Nach einer kurzen Vorstellungsrunde begann Frau Acerra die Basics des WBG und der dazugehörigen Durchführungsverordnung, also im Kern die Grundlagen der öffentlichen Subventionierung von Weiterbildungsveranstaltungen, zu präsentieren. Mein Kollege Dr. Asmus Nitschke, ein eben solch alter Hase mit viel WBG-Erfahrung, moderierte das Meeting (und, nebenbei bemerkt, ergänzte diesen Artikel auch um fachlich-spezifische Punkte). Er setzte die Informationen bei der Aussprache immer wieder in einen wisoak-spezifischen Kontext, was sehr hilfreich war.

Im sogenannten Level-Modell des WBG, so erfuhren die Anwesenden, ist festgelegt, welche Weiterbildungsveranstaltungen auf welche Weise durch das Land Bremen gefördert werden (können). So werden z.B. Seminare der politischen Bildung förderungstechnisch höher bewertet und sind damit höher subventioniert als solche der beruflichen Bildung. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwischen institutioneller Förderung (= Personalkostenzuschüsse für hauptamtliches Personal; die Höhe richtet sich nach der Zahl der insgesamt erzielten Berechnungseinheiten) und der sogenannten Programmförderung (Honorarkostenzuschuss sowie Zuschüsse zu den Unterbringungs- und Verpflegungskosten bei Seminaren, die in Internatsform, also in Bildungsstätten stattfinden). Bei der Kalkulation des Teilnahmepreises wie auch bei der Beantragung, später auch der Abrechnung und Überprüfung des Fördermittelflusses spielt diese Berechnungsgrundlage eine große Rolle. Fundierte Kenntnisse des Förder-Einmaleins gehören somit zum Handwerkszeug aller Bildungsmanager:innen in den Weiterbildungseinrichtungen.

Die Förderlogik ist stichwortartig in Frau Acerras Powerpoint-Vortrag dargestellt. Dankenswerterweise stellte uns Frau Acerra dann auch im Nachgang die PDF ihres Vortrages zur Verfügung. Außerdem hat unsere Kollegin Rebecca Kludig das ganze Fachgespräch via OBS aufgezeichnet, so dass Kolleg:innen, die verhindert waren, es nun auch zeitversetzt in voller Länge sehen, hören und nachvollziehen können.

Diskussionsbedarf gab es in der Runde dann vor allem beim leidigen Thema, wie die Teilnahme an Online-Seminaren denn nun zu dokumentieren ist – damit diese nach dem WBG-Bestimmungen auch abgerechnet werden können, also förderfähig sind. Im Präsenzformat geht dafür eine Teilnehmende-Liste rum bzw. diese liegt aus und jede:r unterschreibt und bestätigt auf diese Weise die Anwesenheit. Im Online-Format könne man diese Unterschrift vielleicht über ein im Videokonferenztool integriertes Whiteboard organisieren. Oder man fertigt täglich einen Screenshot, bei dem der vollständige Name, nicht aber das Gesicht der Teilnehmenden erkennbar sind. „Forumseinträge“, „Geteilte Notizen“ und „Chats“ würden als Teilnahmenachweis nicht akzeptiert. Dagegen sind Log-In-Files aus dem System heraus eine weitere Möglichkeit des Nachweises, wenn diese nicht in eine Excel- Tabelle überführt werden (die ja von der Einrichtung auch selbst erstellt, also manipuliert werden könne).

Die Förderfähigkeit nach dem WBG ist aber nicht nur vom Teilnahmenachweis abhängig. Die Einrichtung muss außerdem nachweisen, dass die Mehrheit der Teilnehmenden aus Bremen kommt oder dort arbeitet (Landeskinderregelung!), und alle Teilnehmenden müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben (das WBG fördert Erwachsenenbildung). Entsprechende Angaben müssen von den Teilnehmenden aber nachweislich selbst gemacht werden. Darauf bestehe der Landesrechnungshof. Die Richtigkeit der Angaben darf also nicht etwa stellvertretend durch die Dozent:innen oder die Einrichtung selbst festgestellt und unterzeichnet werden. Die Teilnehmenden könnten ihre Angaben, so Frau Acerra, auch per Email an die wisoak schicken, nach der Anmeldung oder während der Veranstaltung. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, beschlossen wir dann aber, unsere IT zu beauftragen, ein entsprechendes, leicht zu handhabendes Abfrage-Tool für die Teilnehmenden in Moodle einzustellen. Die Statistikbögen, die bei Präsenzseminaren ebenfalls an die Teilnehmenden ausgegeben werden müssen, werden derzeit durch die Behörden digitalisiert. Da dies aber noch in Arbeit sei, könne bei Online-Seminaren übergangsweise noch auf die Erhebung differenzierterer statistischer Daten durch die Weiterbildungsträger verzichtet werden.

Am Ende bedankten wir uns ganz herzlich bei Frau Acerra für den regen und informativen Austausch. Sie betonte in ihrem Schlusswort, dass die WBG-Förderung tatsächlich sehr komplex sei. Man könne daher bei Fragen und im Zweifelsfalle selbstverständlich auch gerne einfach mal bei ihr durchklingeln.

Gesa


Beitrag von: Dr. Gesa Friederichs-Büttner